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Sozialleistungen und die Rolle der Sachwalterschaft (II)
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Mindestsicherung
Wie kommen Menschen mit Behinderung zu den ihnen zustehenden sozialen Leistungen? – Nach dem tabellarischen Überblick zu den Pensionen, zur erhöhten Familienbeihilfe, der Arbeitslosenunterstützung und zum Pflegegeld in der iFamZ-Augustausgabe sollen nun die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der – bundesländerweise unterschiedlich geregelten – Mindestsicherung vorgestellt werden.
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Burgenland | |
Antrags-/Amtswegigkeitsprinzip | Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) werden sowohl auf Antrag als auch von Amts wegen gewährt. Die Antragsformulare sind im Internet unter www.burgenland.at – Formularservice Soziales zu finden. Das Formular ist vollständig auszufüllen, die Beilagen sind laut Anhang (situationsbedingt) beizubringen. Ein Antrag kann schriftlich per E-Mail, per Post oder persönlich eingebracht werden. Die Behörde wird im Einzelfall von Amts wegen tätig, wenn Umstände bekannt werden, die eine Leistung erforderlich machen. |
Prozess-/Äußerungsfähigkeit | Für eine Antragstellung ist die Prozessfähigkeit Voraussetzung. Ist die betroffene Person nicht äußerungsfähig, wird sie durch eine bevollmächtigte Person vertreten. Bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit wird von der Behö... |