zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 5, Oktober 2016, Seite 299

Sozialleistungen und die Rolle der Sachwalterschaft (II)

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Mindestsicherung

Peter Barth

Wie kommen Menschen mit Behinderung zu den ihnen zustehenden sozialen Leistungen? – Nach dem tabellarischen Überblick zu den Pensionen, zur erhöhten Familienbeihilfe, der Arbeitslosenunterstützung und zum Pflegegeld in der iFamZ-Augustausgabe sollen nun die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der – bundesländerweise unterschiedlich geregelten – Mindestsicherung vorgestellt werden.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Burgenland
Antrags-/Amtswegigkeitsprinzip
Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS) werden sowohl auf Antrag als auch von Amts wegen gewährt.
Die Antragsformulare sind im Internet unter www.burgenland.at – Formularservice Soziales zu finden. Das Formular ist vollständig auszufüllen, die Beilagen sind laut Anhang (situationsbedingt) beizubringen. Ein Antrag kann schriftlich per E-Mail, per Post oder persönlich eingebracht werden.
Die Behörde wird im Einzelfall von Amts wegen tätig, wenn Umstände bekannt werden, die eine Leistung erforderlich machen.
Prozess-/Äußerungsfähigkeit
Für eine Antragstellung ist die Prozessfähigkeit Voraussetzung. Ist die betroffene Person nicht äußerungsfähig, wird sie durch eine bevollmächtigte Person vertreten. Bei Zweifeln an der Prozessfähigkeit wird von der Behö...

Daten werden geladen...