zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
iFamZ 5, Oktober 2016, Seite 281

Familienzeitbonus und Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld

Finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Väter – Umstellung auf ein Kinderbetreuungsgeld-Konto

Andreas Gerhartl

Das Familienzeitbonusgesetz (FamZeitbG), BGBl I 2016/53, schafft eine finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Väter, die sich direkt nach der Geburt ihres Kindes intensiv und ausschließlich ihrer Familie widmen. Parallel dazu wurde auch das Kinderbetreuungsgeld einer Reform unterzogen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichsten Änderungen. Diese treten mit in Kraft und sind auf Geburten nach dem anzuwenden.

I. Familienzeitbonus

A. Anspruchsvoraussetzungen

Anspruch auf den Familienzeitbonus haben leibliche Väter, Adoptivväter oder Dauerpflegeväter für ihre neugeborenen Kinder. Unter Dauerpflege wird eine auf Dauer angelegte, nicht bloß kurzfristige Inpflegenahme eines Neugeborenen im Ausmaß von zumindest 183 Tagen verstanden. Vätern gleichgestellt sind gleichgeschlechtliche Adoptiv- oder Dauerpflegemütter, die sich in der Situation eines Adoptiv- oder Dauerpflegevaters befinden. Bei gleichgeschlechtlichen Vätern hat nur einer der Väter Anspruch auf den Bonus.

Anspruchsberechtigt sind nur Väter, die sich in Familienzeit befinden und die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Dazu gehören

  • der Bezug der Familienbeihilfe,

  • der Lebensmittelpunkt der Familie in Österreich...

Daten werden geladen...