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iFamZ 3, Juni 2016, Seite 173

Ablehnung der Sachwalterschaft durch einen Rechtsanwalt

iFamZ 2016/99

§ 274 Abs 2 ABGB

Ein Rechtsanwalt kann die Übernahme einer Sachwalterschaft nicht wegen einer nicht näher konkretisierten Arbeitsbelastung oder einem lediglich verbalaggressiven Verhalten der betroffenen Person ablehnen.

(…) 3. Nach dem klaren Wortlaut des § 274 Abs 2 ABGB müssen Rechtsanwälte Sachwalterschaften grundsätzlich übernehmen. Ablehnungsgründe sind in erster Instanz konkret geltend zu machen. Behauptungen über eine nicht näher konkretisierte Arbeitsbelastung reichen nicht. Nur eine konkrete individuelle und extreme berufliche Belastung führt zur Unzumutbarkeit (RIS-Justiz RS0123440 [T6]). Lediglich verbalaggressives Verhalten der behinderten Person – wie jene Vorfälle, die Gegenstand der Strafverfahren gegen die Betroffene waren – bewirkt noch nicht die Unzumutbarkeit der Übernahme der Sachwalterschaft für einen Rechtsanwalt (1 Ob 32/13g mwN; RIS-Justiz RS0123572).

Ob die im Einzelfall vorgetragenen Argumente des Rechtsanwalts, welche seiner Ansicht nach die Übernahme der konkreten Sachwalterschaft unzumutbar machen, im Einzelfall gerechtfertigt sind, wirft grundsätzlich keine erhebliche Rechtsfrage nach § 62 Abs 1 AußStrG auf (RIS-Justiz RS0123440 [T9]). Es bildet keine S. 174 vom OGH im Interesse de...

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