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iFamZ 3, Juni 2016, Seite 154

Weitergewährung der Vorschüsse an ein asylberechtigtes Kind aus Georgien

iFamZ 2016/88

§ 18 UVG

Das Erstgericht gewährte dem 2007 geborenen A, der georgischer Staatsbürger ist, mit Beschluss vom für den Zeitraum vom bis einen monatlichen Unterhaltsvorschuss von 196 Euro. Dem legte es zugrunde, dass dem Minderjährigen mit Bescheid des Bundesasylamts vom der Status des Asylberechtigten zuerkannt und festgestellt wurde, dass ihm kraft Gesetzes die Flüchtlingseigenschaft zukommt.

Am beantragte der durch den KJHT vertretene Minderjährige die Weitergewährung des Unterhaltsvorschusses in der bisherigen monatlichen Höhe.

Das Erstgericht gab dem Antrag statt; das Rekursgericht gab dem Rekurs des Bundes nicht Folge.

Der OGH wies den Revisionsrekurs des Bundes mangels einer Rechtsfrage als unzulässig zurück.

Geht es um die Weitergewährung der Vorschüsse, hat das Kind iW nur zu behaupten, dass die Voraussetzungen, die bei der Erstgewährung angenommen wurden, insb der Versuch einer Titelschaffung, weiterhin gegeben sind (, iFamZ 2012/9, 20).

Von dieser Rsp ist das Rekursgericht nicht abgewichen. Wenn es im Hinblick darauf, dass der Bund kein konkretes Vorbringen zu einer Änderung des Flüchtlingsstatus des Antragstellers in den letz...

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