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Rechtsmittellegitimation eines nächsten Angehörigen
iFamZ 2016/100
Ein nächster Angehöriger, dessen Vertretungsbefugnis im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis registriert ist, ist rechtsmittellegitimiert. Im Revisionsrekursverfahren in Sachwalterschaftssachen besteht die Pflicht, sich durch einen Rechtsanwalt oder einen Notar vertreten zu lassen.