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iFamZ 3, Juni 2016, Seite 137

Wir werden keinen Richter brauchen – von neuen Gesetzen und Initiativen

Robert Fucik

Die Leserinnen und Leser der iFamZ-Juniausgabe erwarten Informationen zu den verschiedensten Bereichen. Manche davon betreffen neue Gesetze, die es in der Praxis zu bewältigen gilt. So gibt es seit mehr als einem Jahr die Änderungen des KindNamRÄG 2013 zu vollziehen und mit praktischem Leben zu erfüllen. Besonders betrifft dies neue Instrumente, die zur Hilfe des Familiengerichts geschaffen wurden, wie die Besuchsmittlung als eine der exponiertesten Aufgaben der Familiengerichtshilfe (Sabine Erhart/Jakob Wohlfarter, Besuchsmittlung im Kontaktrechtsverfahren, S 194) und die verpflichtende Beratung vor Scheidung, für die es Standards zu entwickeln galt (Ewald Filler, Was bringt der neue § 107 AußStrG? S 192). Dass sich Kindschaftsrecht nicht nur in Österreich bewegt, zeigt der rechtsvergleichende Beitrag von Ulrike Vent (Die Reform des italienischen Kindschaftsrechts 2012/2013, S 143) mit einer Präsentation des italienischen Status quo der Gleichstellung von Kindern, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, mit den anderen. In einigen Monaten ist es dann die große Erbrechtsreform, die (ungeachtet der Hauptfigur des „Verstorbenen“) mit Leben zu erfüllen ist. Die Erbrechtspraxis des Dr. M. ...

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