Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 28, 1. Oktober 2011, Seite R 48
VfGH: Börsegesetz
• Die Wortfolge "und 48c" in § 14 Abs. 1 Z 4 Börsegesetz 1989 i. d. F. BGBl. I Nr. 22/2009 wird wegen Verletzung der verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechte auf Erwerbsausübungsfreiheit und Gleichheit aufgehoben. - (§ 14 Abs. 1 Z 4 BörseG), (Individualantrag)
()