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SWK 28, 1. Oktober 2011, Seite 16

Sanierung eines Grabes als außergewöhnliche Belastung?

Sanierung eines Grabes als außergewöhnliche Belastung? (§ 34 Abs. 1 EStG)

Es gibt im EStG keine generelle Berücksichtigung von Graberrichtungskosten, die ohne Anlass eines Todesfalls geltend gemacht werden könnten (). Aufwendungen für die Errichtung eines Grabmals (Grabstein mit Grabeinfassung) bzw. die Grabpflege sind nur im Rahmen eines Begräbnisses - als Teil der Begräbniskosten - abzugsfähig (vgl. Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke, EStG [], § 34 Anm. 78, Stichwort "Begräbniskosten"); sie müssen unmittelbar mit einer Beerdigung in Zusammenhang stehen. Am zeitlichen Zusammenhang mit einem Begräbnis fehlt es jedenfalls, wenn der Todesfall - wie hier das Ableben des Schwiegervaters - bereits rund 32 Jahre zurückliegt ().

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