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Pensionsbezüge aus einer freiwilligen Weiterversicherung
Pensionsbezüge aus einer freiwilligen Weiterversicherung (§ 25 Abs. 1 EStG)
Pensionsbezüge der gesetzlichen Sozialversicherung, die auf einer freiwilligen Weiterversicherung beruhen, sind voll steuerpflichtig, unabhängig davon, ob die Beitragsleistungen seinerzeit zur Gänze einkommensteuermindernd geltend gemacht werden konnten oder nicht ().