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SWK 28, 1. Oktober 2011, Seite 950

Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen aus der Behinderung des (Ehe-)Partners

Behindertenfreibetrag - tatsächliche Kosten - Unterhaltsleistung

Elisabeth Hütter

Die §§ 34 und 35 EStG ermöglichen auf unterschiedliche Weise den Abzug von Aufwendungen aus der Behinderung eines (Ehe-)Partners als außergewöhnliche Belastung. Im folgenden Beitrag seien die einschlägigen Bestimmungen und deren Tatbestandsvoraussetzungen erläutert.

1. Allgemeine Voraussetzungen des Abzugs von außergewöhnlichen Belastungen

Grundsätzlich mindern Kosten der Lebensführung nicht die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Eine Ausnahme stellen außergewöhnliche Belastungen gemäß §§ 34 f. EStG dar. Jene Aufwendungen der Lebensführung, die ihrer Art und Höhe nach atypisch sind und denen sich der Steuerpflichtige nicht entziehen kann, sind steuerlich abzugsfähig, sofern die persönliche Leistungsfähigkeit gemindert ist.

Der Abzug von Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung ist grundsätzlich an folgende Voraussetzungen geknüpft:

1. Die Aufwendungen dürfen weder als Betriebsausgabe oder Werbungskosten noch als Sonderausgabe absetzbar sein.

2. Die Belastung muss außergewöhnlich sein. Sie muss daher höher sein als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleicher Vermögensverhältnisse erwächst.

3. Die Belastung muss zwangsläufig erwachsen. Dies ka...

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