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SWK 4-5, 5. Februar 2015, Seite 206

Seite 7 der Einkommensteuererklärung

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E60

Welche Sonderausgaben können Sie abziehen?

Vom Gesamtbetrag der Einkünfte sind die Sonderausgaben teils unbeschränkt, teils beschränkt abzugsfähig. Die einzelnen Arten der Sonderausgaben müssen deshalb genau auseinandergehalten werden.

In der Steuererklärung können die bezahlten Sonderausgaben mit dem vollen Betrag angegeben werden. Berücksichtigt werden nur die zulässigen Höchstbeträge; die Beträge werden im gesetzlich vorgesehenen Bereich geviertelt.

Zu einer Übersicht über die Entscheidungen des UFS und des VwGH im Jahr 2013 zu Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und zur Arbeitnehmerveranlagung siehe Moser, SWK 7/2014, 373.

Auf jeden Fall wird ein Pauschbetrag für Sonderausgaben iSd Kennzahlen 455 und 456 des Formulars (Lebensversicherungsprämien usw, Beiträge zur Wohnraumschaffung, Sanierung von Wohnraum) bei der Veranlagung ohne besonderen Nachweis in Höhe von 240 Euro jährlich berücksichtigt; davon werden nur 60 Euro steuerlich wirksam, weil nur ein Viertel der Aufwendungen abzugsfähig ist.

Als abzugsfähig werden die Sonderausgaben (Lebensversicherungsprämien usw, Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum und Kirchenbeiträge) auch dann anerkann...

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