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SWK 4-5, 5. Februar 2013, Seite 213

Seite 7 der Einkommensteuererklärung

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Welche Sonderausgaben können Sie abziehen?

Vom Gesamtbetrag der Einkünfte sind die Sonderausgaben teils unbeschränkt, teils beschränkt abzugsfähig. Die einzelnen Arten der Sonderausgaben müssen deshalb genau auseinandergehalten werden.

In der Steuererklärung können die bezahlten Sonderausgaben mit dem vollen Betrag angegeben werden. Die EDV-Anlage der Finanzverwaltung berücksichtigt beim Ausdruck des Einkommensteuerbescheides aufgrund der Angaben zur Person und zu den Familienverhältnissen nur die zulässigen Höchstbeträge und viertelt die Beträge, wo es vom Gesetz vorgesehen ist.

Auf jeden Fall wird ein Pauschbetrag für Sonderausgaben im Sinne der Kennzahlen 455 und 456 des Formulars (Lebensversicherungsprämien usw., Beträge zur Wohnraumschaffung, Sanierung von Wohnraum) bei der Veranlagung ohne besonderen Nachweis in Höhe von 240 € jährlich berücksichtigt; davon werden nur mehr 60 € steuerlich wirksam, weil nur ein Viertel der Aufwendungen abzugsfähig ist.

Als abzugsfähig werden die Sonderausgaben (Lebensversicherungsprämien usw., Schaffung und Errichtung oder Sanierung von Wohnraum und Kirchenbeiträge) auch dann anerkannt, wenn Sie die Sonderausgaben für den von I...

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