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Grundstückshandel bei Anteil mit mehr als drei Objekten
Grundstückshandel bei Anteil mit mehr als drei Objekten (§ 23 EStG)
Die zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienende Drei-Objekt-Grenze ist überschritten, wenn der Kaufvertrag zwar über einen unabgeteilten Miteigentumsanteil abgeschlossen wurde, das Grundstück jedoch in derselben Urkunde in Wohn- und Gewerbeeinheiten aufgeteilt wurde, von denen dem Erwerber S. K 16mehr als drei Einheiten zugewiesen wurden (BFH , IV R44/08, FR 2011, 710).