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SWK 28, 1. Oktober 2011, Seite 15

Grundstückshandel bei Anteil mit mehr als drei Objekten

Grundstückshandel bei Anteil mit mehr als drei Objekten (§ 23 EStG)

Die zur Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel dienende Drei-Objekt-Grenze ist überschritten, wenn der Kaufvertrag zwar über einen unabgeteilten Miteigentumsanteil abgeschlossen wurde, das Grundstück jedoch in derselben Urkunde in Wohn- und Gewerbeeinheiten aufgeteilt wurde, von denen dem Erwerber S. 16mehr als drei Einheiten zugewiesen wurden (BFH , IV R44/08, FR 2011, 710).

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