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SWK 28, 1. Oktober 2011, Seite 15

Dienstbarkeit und Bodenwertminderung

Dienstbarkeit und Bodenwertminderung (§ 4 Abs. 1 EStG)

Auf einem land- und forstwirtschaftlichen Grundstück wurde eine Erdgasleitung verlegt und für die Einräumung der Dienstbarkeit ein Betrag von 115.000 Euro bezahlt. Davon wurden 3.300 Euro als steuerpflichtiges Entgelt und der Rest von 111.700 Euro als steuerfreie Entschädigung für Wertminderung behandelt. Strittig war, welcher Teil davon auf die steuerlich unbeachtliche Wertminderung des Grund und Bodens entfällt. Das Finanzamt hat im Zuge einer Prüfung die Wertminderung aus dem Kaufpreis für Nachbargrundstücke ermittelt und ist auf eine Wertminderung von nur 10 % gekommen. Damit wurde nur eine Wertminderung von 11.400 Euro anerkannt und der Rest als steuerpflichtig behandelt ().

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