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Auswärtige Berufsausbildung eines verheirateten Kindes
Auswärtige Berufsausbildung eines verheirateten Kindes (§ 34 Abs. 8 EStG)
Begründet die Tochter des Berufungswerbers am Ausbildungsort einen eigenen Haushalt mit Ehemann und Kind, liegen für den Berufungswerber die Voraussetzungen für den Abzug des Pauschbetrags gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 nicht mehr vor. Daran ändert auch der Umstand nichts, dass Tochter und Ehemann noch Studenten und nicht selbsterhaltungsfähig sind (-F/09).