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GrESt: Befreiung
• Der Befreiungstatbestand (Grunderwerbsteuer) des Art. 34 Abs. 1 Budgetbegleitgesetz 2001 ist im Falle einer Ausgliederung und Übertragung einer - hoheitlichen oder nicht hoheitlichen Aufgabe - an eine juristischen Person des privaten und öffentlichen Rechts erfüllt. - (Art. 34 § 1 Budgetbegleitgesetz 2001), (Abweisung)
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