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SWK 31, 1. November 2010, Seite S 920

5. Außergewöhnliche Belastung/Kinderbetreuungskosten

5.1. Sachverhalt

Ein Arbeitgeber bezahlt für Kinder seiner Mitarbeiter einen Zuschuss für Kinderbetreuungskosten in Höhe der tatsächlich anfallenden Betreuungskosten i. H. v. 700 Euro pro Jahr und Kind. Der Arbeitgeber rechnet jedoch nur 500 Euro als steuerfreien Zuschuss ab; den übersteigenden Teil des geleisteten Zuschusses von 200 Euro behandelt er als steuerpflichtigen Sachbezug.

5.2. Frage

Können die Arbeitnehmer im Rahmen ihrer Veranlagung diese 200 Euro an versteuertem Sachbezug als Kinderbetreuungskosten gemäß § 34 Abs. 9 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung geltend machen?

S. S 9215.3. Antwort

Die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung kommt insoweit in Betracht, als der Arbeitgeberzuschuss zur Kinderbetreuung steuerpflichtigen Arbeitslohn darstellt und im Rahmen des Jahreshöchstbetrages von 2.300 Euro Deckung findet.

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