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6. Veranlagung nach einer Prüfung lohnabhängiger Abgaben
6.1. Sachverhalt
Im Zuge einer Außenprüfung betreffend Lohnabgaben stellt ein Prüfer fest, dass im Zeitraum 2004 bis 2008 Nachtdienstärzte und OP-Aushilfen in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit zum Sanatorium tätig geworden (§ 4 Abs. 2 ASVG) und auch die Merkmale von Arbeitnehmern gegeben sind. Da keine Lohnkonten geführt und Lohnabgaben weder einbehalten noch abgeführt wurden, kommt es zur Nachversteuerung. Die Lohnsteuer wird pauschal mit 38 % nacherhoben. Lohnzettel werden anlässlich der Prüfung nicht ausgestellt.
Einige Zeit nach Beendigung der Prüfung bringen einige Ärzte bzw. Hilfskräfte Selbstanzeigen ein, weil sie die im vermeintlichen Werkvertrag bezogenen Einkünfte bisher nicht einbekannt haben und nun ein Pflichtveranlagungstatbestand nach § 41 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 vorliegt.
6.2. Fragen
1. Müssen Lohnzettel im Sinne der GPLA ausgefertigt werden, und wer ist dafür zuständig?
2. Welche anzurechnende Lohnsteuer ist im Lohnzettel auszuweisen?
3. Wie ist zu gewährleisten, dass wegen Kumulation von im Haftungswege und bei Veranlagung festgesetzter Einkommensteuer keine überhöhte Abgabe von derselben Bemessungsgrundlage desselben Abgabepflichtigen eingehoben wird?
4. Darf die Lohnsteuer bei der GPLA mit Pauschal...