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SWK 31, 1. November 2010, Seite R 72

Erbschaftssteuer: Unternehmensübertragung

Erwarb der Beschwerdeführer als Universalsukzessor des Erblassers im Wege der Substitution von Todes wegen einen Betrieb im Sinn des § 15a Abs. 2 Z 1 ErbStG, war die Befreiungsbestimmung des Abs. 1 leg. cit. (Erbschaftssteuer) anwendbar. - (§ 15a ErbStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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