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SWK 31, 1. November 2010, Seite S 917

2. Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz-Abstellplatzes

2.1. Sachverhalt

In Klagenfurt ist grundsätzlich von einer flächendeckenden Parkraumbewirtschaftung auszugehen (LStR 2002, Rz. 199 und Rz. 200).

1. Abstellplätze einiger größerer Arbeitgeber liegen am Rand der gebührenpflichtigen Parkzone, und zwar so, dass das Abstellgelände zumindest auf einer Seite von einem Straßenzug begrenzt wird, die nicht mehr zur gebührenpflichtigen Parkzone gehört.

2. Abstellplätze einiger größerer Arbeitgeber liegen innerhalb der parkraumbewirtschafteten Zone, wobei auf einer Seite auf einzelnen angrenzenden Straßenabschnitten bzw. einzelnen Parkplätzen das kostenlose Parken möglich ist.

S. S 9182.2. Fragen

1. Kann eine Sachbezugshinzurechnung unterbleiben, sobald ein Teil des Parkplatzgeländes an eine Straße grenzt, die nicht mehr in der gebührenpflichtigen Zone liegt?

2. Kann eine Sachbezugshinzurechnung unterbleiben, wenn innerhalb der parkplatzbewirtschafteten Zone an einzelnen Parkplätzen das Parken kostenlos möglich ist?

2.3. Antworten

1. Für einen Abstellplatz am Rande einer gebührenpflichtigen Parkzone ist kein Sachbezugswert anzusetzen, wenn ein gesamter Straßenzug der das Gelände umschließenden angrenzenden Straßen keiner Parkraumbewirtschaftung unterliegt und auf dies...

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