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SWK 29, 10. Oktober 2009, Seite 22

Richtige Anschrift des leistenden Unternehmers

Richtige Anschrift des leistenden Unternehmers (§ 11 Abs. 1 Z 1 UStG)

Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, müssen sowohl den richtigen Namen als auch die richtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers beinhalten. Wenn ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung an der angeführten Adresse nicht existent war, ist die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung zu versagen. Die Angabe einer falschen Adresse ist nicht nur als "kleiner", dem Vorsteuerabzug nicht hinderlicher Formalfehler anzusehen ().

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