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SWK 29, 10. Oktober 2009, Seite R 64
Gebühren: Umschuldung
• Für eine gebührenfreie Umschuldung ist erforderlich, dass der vorher bestandene Kreditvertrag in einer für das Entstehen einer Gebührenpflicht maßgeblichen Weise beurkundet war. - (§ 33 TP 19 GebG), (Abweisung)
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