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SWK 29, 10. Oktober 2009, Seite 193

Das Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz

Ein Überblick für die Praxis

Alexander Schopper und Christoph Hilkesberger

Das Bundesgesetz zur Stärkung der Liquidität von Unternehmen (Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetz - ULSG)regelt die Rahmenbedingungen für Haftungsübernahmen durch den Bund für Kredite österreichischer Unternehmen, die aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Lage Liquiditätsprobleme haben. Nach dem ULSG begünstigt sind nur solche Unternehmen, die bestimmte Größenkriterien erfüllen.Die Höchstgrenze einer Haftungsübernahme für jedes einzelne begünstigte Unternehmen beträgt 300 Mio. Euro. Insgesamt sind Haftungsübernahmen durch den Bund von bis zu 10 Mrd. Euro vorgesehen. Der folgende Beitrag bietet einen Überblick über das ULSG und unterzieht ausgewählte Fragen einer näheren Betrachtung.

1. Gemeinschaftsrechtliche Rahmenbedingungen

Aufgrund der internationalen Finanzkrise und der daraus resultierenden angespannten Wirtschaftslage verabschiedete die Europäische Kommission am eine Mitteilung über das Europäische Konjunkturprogramm. Darin waren sowohl kurzfristige Maßnahmen zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Stärkung der Nachfrage als auch langfristige Wachstumsziele vorgesehen. Gemeinsam mit einer weiteren Mitteilung schuf die Kommission unter Zugrundelegung der europäischen ...

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