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SWK 29, 10. Oktober 2009, Seite K 22

Vorsteuerabzug für betrieblich genutzten Gebäudeteil

Vorsteuerabzug für betrieblich genutzten Gebäudeteil (§ 12 UStG)

Der Beschwerdeführer errichtete ein Gebäude, das unstrittig zu 38 % vermietet und zu 62 % privat genutzt wird. Der Beschwerdeführer beantragt, 100 % der Vorsteuer anzusetzen und die Privatnutzung dann über den Eigenverbrauch zu korrigieren. Der VwGH stellte diesbezüglich ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH, über das dieser mit Urteil vom , Rs. C-460/07, Sandra Puffer, entschied. Daraufhin hat der VwGH entscheiden, dass sich der Vorsteuerausschluss hinsichtlich der privaten Wohnzwecken dienenden Gebäudeteile bereits als Rechtsfolge der Anwendung des § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG ergibt (, 0102; siehe dazu auch G. Aigner, SWK-Heft 27/2009, S 818, und Pülzl, SWK-Heft 27/2009, S 828).

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