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SWK 29, 10. Oktober 2009, Seite 64

KG: Steuerrechtssubjekt

Dienstgeber kann auch eine Kommanditgesellschaft sein. Die Kommanditgesellschaft ist hinsichtlich der Dienstgeberabgabe ein eigenes, von ihren Gesellschaftern unabhängiges Steuerrechtssubjekt. - (§ 211 Wr. AO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EuGH-URTEILE)
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