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SWK 29, 10. Oktober 2009, Seite 871

Nichtabzugsfähigkeit der Kosten für ein Arbeitszimmer verfassungswidrig?

BFH: Zweifel an der Verfassungskonformität des Abzugsverbots trotz fehlenden eigenen Arbeitsplatzes beim Arbeitgeber

Bernhard Renner

Nach Ansicht des deutschen Bundesfinanzhofs ist es "ernstlich zweifelhaft", ob das Abzugsverbot des deutschen EStG betreffend Aufwendungen für ein Arbeitszimmer (hier: eines Lehrers, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht), ausgenommen jene Fälle, in denen der Raum Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung ist, verfassungsgemäß ist.Da die Regelung des österreichischen EStG 1988 mit der deutschen faktisch ident ist, sind auch in Österreich Zweifel an der Verfassungskonformität der Einschränkung nicht von der Hand zu weisen.

1. Rechtslage in Österreich und in Deutschland

Nach § 20 Abs. 1 Z 1 lit. d EStG 1988 dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für ein "im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer" und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden. Bildet ein derartiges Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig.

Die seit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 in Geltung stehende Regelung betreffend Arbeitszimmer hat die Abzugsfähigkeit der Aufwendungen gegenüber d...

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