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SWK 29, 10. Oktober 2009, Seite 878

VwGH zur verspäteten Anmeldung von Dienstnehmern

Werden bei einer KIAB-Kontrolle zwei Dienstnehmer bei der Arbeit angetroffen, die zum Kontrollzeitpunkt nicht bei der Gebietskrankenkasse angemeldet waren, ist dem Dienstgeber wegen des Meldepflichtverstoßes ein Beitragszuschlag in der Höhe von insgesamt 1.800 Euro nach § 113 Abs. 1 Z 1 ASVG vorzuschreiben (500 Euro je nicht vor Arbeitsantritt angemeldete Person plus 800 Euro pauschal für den Prüfeinsatz). Weiters kann die Bezirksverwaltungsbehörde eine Verwaltungsstrafe verhängen. Ein darüber hinausgehender Ermessensspielraum verbliebe nur bei Vorliegen einer erstmaligen verspäteten Anmeldung mit unbedeutenden Folgen ().

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