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Investitionszuwachsprämie
• Für den Investitionszuwachs bei prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern kann eine Investitionszuwachsprämie von 10 % geltend gemacht werden. Nicht zu den prämienbegünstigten Wirtschaftsgütern zählen u. a. Gebäude. - (Abweisung), (§ 108e Abs. 1 EStG 1988)
"Der Verwaltungsgerichtshof teilt die Auffassung der belangten Behörde, dass die eingebaute Wellness- und Saunaanlage nach der Verkehrsauffassung als Teil des Hotelgebäudes anzusehen ist. In solche Betriebe eingebaute Bäder, Schwimmbecken und Saunaanlagen sind als Teil eines solchen Gebäudes anzusehen."
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