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Erholungsreise keine außergewöhnliche Belastung
Erholungsreise keine außergewöhnliche Belastung (§ 34 EStG)
Nicht jede auf ärztliches Anraten und aus medizinischen Gründen durchgeführte Reise führt zu einer außergewöhnlichen Belastung. Dies trifft nur auf "Kurreisen" zu, die ein bestimmtes unter ärztlicher Aufsicht und Betreuung durchgeführtes Heilverfahren erfordern. Ein ärztlich empfohlener Aufenthalt auf Gran Canaria erfüllt die Kriterien nicht ().