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Erhaltungsaufwand
• Nach dem Erkenntnis vom , 93/14/0215, gilt bei Heranziehung des im Miet- und Wohnungseigentumsrecht maßgeblichen Erhaltungsbegriffes, dass der Ersatz einer nur mit unwirtschaftlichem Aufwand reparaturfähigen Anlage durch eine gleichartige neue noch Erhaltung darstellt. - (§ 10 Abs. 2 Z 4 lit. d UStG 1994), (Abweisung)
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