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Bodensubstanzen: Abbau
• Der Verpachtung von Grundstücken wird auch die Überlassung des Abbaues von Bodensubstanzen gleichgehalten. Keine Steuerpflicht nach § 28 Abs. 1 EStG 1988 ist hingegen gegeben, wenn ein Grundstück gemeinsam mit einer darauf im Privatvermögen befindlichen Abbausubstanz verkauft wird. - (§ 28 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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