Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 16, 1. Juni 2008, Seite 467

Dividenden aus Auslandsbeteiligungen von Körperschaften

§ 10 Abs. 2 KStG verstößt gegen die Kapitalverkehrsfreiheit

Nikolaus Zorn

Der Beitrag bespricht eine aktuelle Entscheidung des , zu § 10 Abs. 2 KStG: Für Dividenden aus ausländischen Portfoliobeteiligungen (bis zu 10 %) gilt das Anrechnungsverfahren.

1. Sachverhalt

Eine in Österreich ansässige AG hält (über inländische Investmentfonds) Portfoliobeteiligungen an ausländischen Aktiengesellschaften. Das Ausmaß der Beteiligungen liegt unter jenem des § 10 Abs. 2 KStG (im Streitjahr 2002: 25 %, nunmehr 10 %). Das Finanzamt behandelt die Auslandsdividenden bei der österreichischen AG als steuerpflichtige Einnahmen (rechnet aber die ausländische Quellensteuer an). Der UFS beurteilt die Dividenden als steuerfrei (und verweigert als Folge dessen die Anrechnung der ausländischen Quellensteuer). § 10 Abs. 2 KStG verstoße gegen die Marktfreiheiten des EG-Vertrags. Daher sei - so der UFS - die Befreiungsregelung des § 10 Abs. 1 KStG analog auf Auslandsdividenden zu übertragen. Das FA erhebt Amtsbeschwerde. Über einen derartigen Fall entschied der VwGH nunmehr mit Erkenntnis vom , 2008/15/0064.

2. Auslandsdividenden nach § 10 Abs. 2 KStG

§ 10 Abs. 2 KStG, insbesondere die Regelung, dass Auslandsdividenden nur dann steuerfrei sind, wenn ein bestimmtes Beteiligungsausmaß (10 %, früher 25 %) erreicht ist, hat in der Literatur rege Disk...

Daten werden geladen...