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Ziviltechniker: Betriebsausgaben
• Gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 sind Betriebsausgaben die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Der sich aus den Konzertveranstaltungen ergebende Bekanntheitsgrad eines Ziviltechnikers bei Musikliebhabern mag zwar seiner Ziviltechnikertätigkeit förderlich gewesen sein, lässt aber noch nicht den Schluss zu, dass die Aufwendungen für die Konzertveranstaltungen (auch) durch die Ziviltechnikertätigkeit veranlasst worden wären. - (§ 4 Abs. 4 EStG 1988), (Abweisung)
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