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SWK 16, 1. Juni 2008, Seite 478

Kinesiologie und andere spanische Dörfer

Das verdächtige "noch nicht etablierte Berufsbild"

Peter Pülzl

Anhand eines in letzter Zeit zusehends aktuell gewordenen, typisiert dargestellten Umschulungssachverhalts werden die Probleme im Überschneidungsbereich von Einkunftserzielung, Aufteilungsverbot, Liebhaberei, vorläufiger Veranlagung und rückwirkendem Ereignis diskutiert.

1. Sachverhalt und erstinstanzlicher Verfahrensverlauf

Eine junge Bankangestellte entschließt sich unter Beibehaltung ihres Dienstverhältnisses zur Absolvierung eines umfassenden mehrsemestrigen Ausbildungslehrganges, der die Voraussetzungen für eine vor ihr angestrebte zukunftsorientierte berufliche Karriere im Gesundheitsbereich schafft. Der Lehrgang umfasst etliche Hundert Unterrichtsstunden in Theorie und Praxis, die Kurskosten belaufen sich auf mehrere Tausend Euro. Nach erfolgreichem Prüfungsabschluss erfolgt die Zertifizierung als "Gesundheitskinesiologin". Die S. 479daraufhin anlaufende selbständige Berufsausübung erfolgt mittels Gewerbeschein und wird (zunächst) nebenberuflich betrieben. Nach längerem Hin und Her verweigert das Finanzamt die steuerliche Geltendmachung der mit der Umschulung in Zusammenhang stehenden Ausgaben mit im Wesentlichen folgender Begründung: "Nach der Verwaltungspraxis, Rz. 358a LStR, muss die angestre...

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