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SWK 16, 1. Juni 2008, Seite T 100

Die Regierungsvorlage zum Schenkungsmeldegesetz 2008 (Text der Regierungsvorlage samt Erläuterungen)

Meldepflicht für Schenkungen ab einer gewissen Wertgrenze

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird - Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008) -, verabschiedet.Die Behandlung im Finanzausschuss soll am erfolgen, die im Plenum des Nationalrats am 5. oder 6. Juni. Damit ist eine Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im Juli sichergestellt; das Gesetz soll bekanntlich mit in Kraft treten.

Wir veröffentlichen im Folgenden den Text der Regierungsvorlage samt Erläuterungen. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

*

Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und ein Stiftungseingangssteuergesetz erlassen wird - Schenkungsmeldegesetz 2008 (SchenkMG 2008)

Der Nationalrat hat beschlossen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Artikel 1 - Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988
Artikel 2 - Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988
Artikel 3 - Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes 1955
Artikel 4 - Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes 1987
Artikel 5 - Änderung der Bundesabgabenordnung
Artikel 6 - Änderung des Finanzstrafgesetzes
Artikel 7 - Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2...

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