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SWK 16, 1. Juni 2008, Seite 32

DBA-Schweiz: Verlustverwertung

In Fällen, in denen DBA zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung die Befreiungsmethode anwenden und DBA-Partnerstaaten in ihrem innerstaatlichen Recht eine ausdrückliche Verlustausgleichsmöglichkeit mit den österreichischen Betriebsstättenverlusten zulassen oder dies aus Erwägungen tun, die dem hg. Erkenntnis vom , 99/14/0217, innewohnen, wird das Betriebsstättendiskriminierungsverbot somit nur dann zum Verlustvortrag berechtigen, wenn keine doppelte Verlustverwertung eintritt. Eine Verwertung von österreichischen Betriebsstättenverlusten in Österreich kann somit in Fällen, in denen bereits eine Verlustverwertung im Verlustentstehungsjahr in der Schweiz vorgenommen wurde, akzeptiert werden, wenn eine Nachversteuerung in der Schweiz erfolgt. - (Art. 24 Z 2 DBA-Schweiz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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