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SWK 16, 1. Juni 2008, Seite R 31
Spekulationsgeschäfte
• Ein behördlicher Eingriff im Sinne des § 30 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 liegt auch dann vor, wenn er sich in der Folge gesetzlicher Vorschriften eines über Antrag des Steuerpflichtigen eingeleiteten Verfahrens ergibt. - (§ 30 Abs. 3 Z 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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