Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Spekulationsgeschäfte
• Ein behördlicher Eingriff im Sinne des § 30 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 liegt auch dann vor, wenn er sich in der Folge gesetzlicher Vorschriften eines über Antrag des Steuerpflichtigen eingeleiteten Verfahrens ergibt. - (§ 30 Abs. 3 Z 2 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
()