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Finanzstrafverfahren: Einleitung
• Die Auffassung, Betriebsprüfungsberichte seien aufgrund ihrer Funktion grundsätzlich nicht dazu geeignet, ausreichende Verdachtsgründe für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens darzustellen, ist unbegründet. - (§ 82 FinStrG), (Abweisung)
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