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SWK 16, 1. Juni 2008, Seite 31

USt: Transport von Bauschutt

Der Transport und die Deponierung von unsortiertem Bauschutt und Baurestmassen unterliegen nicht dem begünstigten Steuersatz. - (§ 10 Abs. 2 Z 13 UStG 1994), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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