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SWK 16, 1. Juni 2008, Seite 481

Steuerliche Behandlung von Tickets für die EURO 2008

1. Hospitality Tickets

Zur Nutzung der Fußball-EM 2008 für Marketingzwecke bietet die Euro 2008 SA exklusiv für Unternehmer so genannte "Hospitality Tickets" an. Diese umfassen neben der Eintrittsberechtigung zum Fußballspiel eine ausgezeichnete Verpflegung während des Spiels sowie weitere Leistungen (z. B. Sitzplatz der 1. Kategorie, ein Parkplatz pro vier Gäste, Erinnerungsgeschenk, offizielles Spielprogramm). Das Entgelt für die Hospitality Tickets kann gerundet und pauschal zu 25 % dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 10 % (Speisenanteil) und zu 75 % dem Normalsteuersatz in Höhe von 25 % (übrige Leistungen) zugeordnet werden.

Werden diese Hospitality Tickets von einem Unternehmer unentgeltlich an seine Geschäftspartner weitergegeben, liegen ertragsteuerlich zur Hälfte abzugsfähige Aufwendungen vor, da diese im Zusammenhang mit einem für Kunden besonders wichtigen Event stehen, dem zwar kein Event-Marketingkonzept i. S. d. EStR 2000, Rz. 4819, zugrunde liegt, der aber dennoch als eine Art betrieblich veranlasster Event i. S. d. EStR 2000, Rz. 4823, einzustufen ist. Dem Unternehmer steht für die erworbenen Hospitality Tickets der volle Vorsteuerabzug zu (vgl. UStR 2000, Rz. 1925). Eine "Eigenverbrauchsbesteuerung" kommt nicht in Betrach...

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