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SWK 14, 15. Mai 2008, Seite 6

Hausbetreuer als Dienstnehmer

Hausbetreuer als Dienstnehmer (§ 25 EStG)

Ist ein Hausbetreuer bei seinen genau umschriebenen Reinigungs-, Wartungs- und Beaufsichtigungstätigkeiten auf der gesamten Anlage einer Wohnungseigentumsanlage weisungsgebunden, in den Organismus des Unternehmens der Wohnungseigentumsanlage eingegliedert und ist kein Unternehmerrisiko erkennbar, liegt selbst dann ein nicht selbständiges Dienstverhältnis vor, wenn er sich seine Zeit frei einteilen kann (UFSG , RV/0489-G/04).

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