Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Hausbetreuer als Dienstnehmer
Hausbetreuer als Dienstnehmer (§ 25 EStG)
Ist ein Hausbetreuer bei seinen genau umschriebenen Reinigungs-, Wartungs- und Beaufsichtigungstätigkeiten auf der gesamten Anlage einer Wohnungseigentumsanlage weisungsgebunden, in den Organismus des Unternehmens der Wohnungseigentumsanlage eingegliedert und ist kein Unternehmerrisiko erkennbar, liegt selbst dann ein nicht selbständiges Dienstverhältnis vor, wenn er sich seine Zeit frei einteilen kann (UFSG , RV/0489-G/04).