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SWK 14, 15. Mai 2008, Seite 29

Liebhaberei

Das Vorliegen einer zu negativen Einkünften führenden Betätigung kann dann angenommen werden, wenn kein Anlagevermögen vorhanden ist und in der Gewinn- und Verlustrechnung keine Aufwendungen für bezogene Leistungen, Löhne und Werbung aufscheinen. - (§ 2 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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