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SWK 14, 15. Mai 2008, Seite 451

Weiterentwicklung des OECD-MA samt Kommentar

Wichtige Begriffe im kurzen Überblick

Florian Rosenberger

Nach dreijähriger Pause hat die OECD den Entwurf eines umfangreichen Updates 2008 veröffentlicht. Grund genug, um die wesentlichen Aussagen im Überblick darzustellen.

1. OECD-Update 2008 im Entwurf

Am hat die OECD ein umfangreiches Update-Paket für das OECD-Musterabkommen samt Kommentar im Entwurf veröffentlicht. Damit soll nach Ablauf der Begutachtungsfrist am das OECD-MA 2005 noch im Juni dieses Jahres abgelöst werden. Das Musterabkommen selbst wird nur in einem Punkt ergänzt: Der neue Art. 25 Abs. 5 OECD-MA 2008 schlägt vor, dem Steuerpflichtigen ein Antragsrecht auf Einleitung eines Schiedsverfahrens einzuräumen, wenn sich die zuständigen Behörden im Wege des Verständigungsverfahrens nicht binnen zweier Jahre auf eine dem Abkommen entsprechende Besteuerung einigen können. Alle anderen Neuerungen betreffen vorerst nur den Musterkommentar. Zum einen sollen die dem Kommentar angeschlossenen Bemerkungen, Vorbehalte und Stellungnahmen einzelner Staaten überarbeitet werden. Zum anderen wurden die Ergebnisse und Empfehlungen zahlreicher OECD-Reports der letzten Jahre eingearbeitet. Zu Änderungen gegenüber den bekannten Reports kam es dabei nur im Bereich des "AOA light" sowie bei der ...

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