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SWK 14, 15. Mai 2008, Seite 29

Gebührenpflicht

Der Umstand, dass ein Vorhaben erst nach dem für die Entstehung der Gebührenpflicht maßgeblichen Zeitpunkt zu einem geförderten wird, bringt die bereits entstandene Gebührenpflicht nicht mehr zum Erlöschen. - (§ 53 Abs. 4 WFG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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