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Vermögenszurechnung bei liechtensteinschen Stiftungen
(BMF) - Im Zusammenhang mit "vermögensverwaltenden Stiftungen" (bzw. "Kapitalveranlagungsstiftungen") in Liechtenstein ist die Frage aufgetreten, ob liechtensteinsche Stiftungen als "transparent" oder als "intransparent" einzustufen sind. Dabei geht es um die Frage der Zurechnung des gestifteten Vermögens (bei transparenten Stiftungen wird durch die Stiftung durchgegriffen, und das Stiftungsvermögen wird weiterhin dem Stifter zugerechnet). Das Bundesministerium für Finanzen teilt zur Frage der Zurechnung mit: Bei "vermögensverwaltenden Stiftungen" geben die Erfahrungen mit Liechtenstein Anlass zur Vermutung, dass die Zurechnung des Vermögens weiterhin zum Stifter und nicht zu der liechtensteinschen Stiftung erfolgt. ()