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Alleinerzieherabsetzbetrag und Lebensgemeinschaft
Alleinerzieherabsetzbetrag und Lebensgemeinschaft (§ 33 EStG)
Bereits das gemeinsame Wohnen mit einem Partner in einem Einfamilienhaus stellt ein Element dar, das zivilrechtlich zum Charakteristikum einer Lebensgemeinschaft i. S. d. § 90 ABGB zählt. Keine Rolle spielt das Benützen getrennter Schlafzimmer, weil dies selbst bei intakten Ehen nicht unüblich ist; der Wegfall einer Geschlechtsgemeinschaft schließt eine Lebensgemeinschaft nicht aus. Im gegenständlichen Fall tritt hinzu, dass Gemeinschaftsräume - hier Küche und WC - auch gemeinschaftlich genutzt werden und eine Wohnungsgemeinschaft sehr wohl gegeben ist; daher wurde der Alleinerzieherabsetzbetrag zu Recht verwehrt (UFSK , RV/0333-K/07).