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SWK 14, 15. Mai 2008, Seite 95

Einheitswerte doch verfassungskonform?

Verfassungsgerichtshof bestätigt Einheitswert zum 1. 1. 1979

Karl-Werner Fellner

Nach den beiden zur Erbschafts- und Schenkungssteuer ergangenen Erkenntnissen vom , G 54/06 u. a., und vom , G 23/07, beschäftigte sich der VfGH im Erkenntnis vom , B 1534/07, neuerlich mit der verfassungsmäßigen Dimension der Bewertung des inländischen Grundbesitzes. Mit dem Erkenntnis wurde die Beschwerde - ohne Einleitung des angeregten Gesetzesprüfungsverfahrens - als unbegründet abgewiesen, wobei sich der Gerichtshof für künftige Steuerverfahren alles offenhielt. Allerdings stellt sich die Frage, wie weit er sich dabei von den im Jahr 2007 eingenommenen Standpunkten entfernt hat.

1. Erkenntnis vom , B 1534/07

Der Hälfteeigentümer einer Liegenschaft mit einem 1978 errichteten Einfamilienhaus beantragte nach einem erfolglosen Rechtsmittelverfahren betreffend Grundsteuer für das 2. Quartal 2004 beim Lagefinanzamt die Wertfortschreibung des zum festgestellten Einheitswertes der Liegenschaft. Gegen den im Instanzenzug ergangenen Bescheid über die Abweisung dieses Antrages wurde Beschwerde an den VfGH erhoben und darin die Verfassungswidrigkeit - nur - der §§ 23 und 56 Abs. 6 BewG behauptet.

Nach § 23 BewG sind u. a. bei Fortschreibungen der Einheitswerte für Grundbesitz der tatsächliche Zustand d...

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