Steuerwissenschaften und betriebliches Rechnungswesen
1. Aufl. 2009
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Grundsteuer neu
S. 185A. Vorbemerkungen
Seit dem ) zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des die Bewertung von Grundbesitz regelnden § 19 Abs 2 ErbStG ist wieder die Diskussion betreffend die Steuern auf Grund und Boden entfacht worden. Der Grundsteuer werden Einheitswerte zugrunde gelegt, die einerseits auf Wertverhältnissen zum (mit Zuschlag von 35 %) – Grundvermögen – bzw andererseits auf (Ertrags-) Wertverhältnissen zum – land- und forstwirtschaftliches Vermögen – basieren.
Auf Grund dieser (äußerst) vergangenheitsbezogenen Bewertung des Grundbesitzes wurden in der Literatur Meinungen geäußert, dass die Grundsteuer (bzw die einheitswertabhängigen Grundbesitzabgaben) verfassungsrechtlich bedenklich sein könnte(n).
1. VfGH und Bewertung des Grundbesitzes
Im Erk , B 1534/07, beschäftigte sich der VfGH neuerlich mit der verfassungsmäßigen Dimension der Bewertung des Grundbesitzes: Er verwies dabei auf sein Erk G 54/06 ua, wonach es dem Gesetzgeber nicht verwehrt sei, ein Bewertungsverfahren zu wählen, das verwaltungsökonomischen Anforderungen gerecht wird und mit Typisierungen und Schätzungen operiert, der Spielraum des Gesetzgebers aber ums...