Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 14, 15. Mai 2008, Seite 98

VfGH prüft Sachbezugs-Verordnungen

Der Verfassungsgerichtshof hat Bedenken, dass die Differenzierung bei der Bewertung von Wohnraum als Sachbezug danach, ob die überlassene Wohnung im Eigentum des Dienstgebers steht oder von diesem angemietet wird, verfassungswidrig sein könnte. Er hat daher mit Beschluss vom , B 780/07, die Prüfung jeweils des § 2 der Verordnungen des Bundesministers für Finanzen über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge, BGBl. Nr. 642/1992 und BGBl. II Nr. 416/2001, betreffend die Bewertung von Dienstwohnungen (V 349, 350/08) eingeleitet. Volltext des Prüfungsbeschlusses auf der Homepage des VfGH unter http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/2/6/9/CH0007/CMS1208765576850/sachbezuege_dienstwohnungen_b780-07.pdf

Daten werden geladen...