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VfGH prüft Sachbezugs-Verordnungen
Der Verfassungsgerichtshof hat Bedenken, dass die Differenzierung bei der Bewertung von Wohnraum als Sachbezug danach, ob die überlassene Wohnung im Eigentum des Dienstgebers steht oder von diesem angemietet wird, verfassungswidrig sein könnte. Er hat daher mit Beschluss vom , B 780/07, die Prüfung jeweils des § 2 der Verordnungen des Bundesministers für Finanzen über die bundeseinheitliche Bewertung bestimmter Sachbezüge, BGBl. Nr. 642/1992 und BGBl. II Nr. 416/2001, betreffend die Bewertung von Dienstwohnungen (V 349, 350/08) eingeleitet. Volltext des Prüfungsbeschlusses auf der Homepage des VfGH unter http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/2/6/9/CH0007/CMS1208765576850/sachbezuege_dienstwohnungen_b780-07.pdf