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Verfahren: Schätzung
• Entgegnungen der belangten Behörde auf einzelne Ausführungen in der Berufung ersetzen nicht die erforderliche Feststellung des von der belangten Behörde ihrer Entscheidung zugrunde gelegten Sachverhaltes. - (§ 184 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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